In vielen Fällen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung, und bei ambulanten Fahrten ist häufig zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Ob die Genehmigung nötig ist, hängt vom Einzelfall und vom Grund der Fahrt ab. Bei regelmäßigen Therapiefahrten oder bestimmten Ausnahmetatbeständen gelten teils erleichterte Regeln. Entscheidend ist immer, dass die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar dokumentiert ist. > weitere Informationen zu Rezept und Genehmigung von Krankenbeförderungen

