Transportkosten für Krankenfahrten

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Versicherte, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. In diesen Ausnahmefällen ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.

Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Sollte Ihre Krankenkasse den Transport nicht bezahlen fallen folgende Kosten an:

Kosten für eine Tragestuhlkrankenfahrt (zzgl. Anfahrtskosten)

  • Grundpreis: € 95,00
  • Preis pro Kilometer: € 3,10
  • Wartegeld pro Stunde: € 95,00

Kosten für eine Liegendkrankenfahrt (zzgl. Anfahrtskosten)

  • Grundpreis: € 110,00
  • Preis pro Kilometer: € 3,10
  • Wartegeld pro Stunde: € 120,00

In den meisten Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung die Transportkosten. Gerne organisieren wir für Sie die passende Verordnung einer Krankenbeförderung, kurz: Transportschein. Stand: 10.06.2025

Transportkosten für Krankenrücktransporte europaweit

Krankentransportwagen (Tragestuhl-/Liegendtransport, zzgl. Anfahrtskosten)

  • Grundpreis: € 300,00
  • Preis pro Kilometer: € 3,50
  • Wartegeld pro Stunde: € 120,00
  • Verpflegungspauschale pro Tag (bei Langstrecken): € 40,00
  • Übernachtungskosten pro Mitarbeiter/in: auf Anfrage
  • Zuschlag für Infektionstransporte (Hygieneaufwand): € 49,00
  • Zuschlag Sauerstoffgabe bei Langstrecken: auf Anfrage

Rettungswagen mit Überwachung/Monitor (zzgl. Anfahrtskosten)

  • Grundpreis: € 550,00
  • Preis pro Kilometer: € 4,20
  • Wartegeld pro Stunde: € 180,00
  • Verpflegungspauschale pro Tag (bei Langstrecken): € 40,00
  • Übernachtungskosten pro Mitarbeiter/in: auf Anfrage
  • Zuschlag für Infektionstransporte (Hygieneaufwand): € 49,00
  • Zuschlag Sauerstoffgabe bei Langstrecken: auf Anfrage

Stand: 10.06.2025