Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

für Sanitätsdienste

 

der Ambulanz Freitag GmbH, Am Bahnhofsplatz 5, 67459 Böhl-Iggelheim (DE)
Stand: 04. Januar 2024, gültig bis auf Weiteres

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Ambulanz Freitag GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen
Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung und Durchführung
von Sanitätsdiensten.
(2) Auftraggeber ist in der Regel der Veranstalter. Die AGB richten sich
ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden
keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in
Schriftform zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Grundlage für die Leistungserbringung ist ein schriftliches Angebot des
Auftragnehmers. Dieses Angebot wird auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Informationen über Art, Ort, Dauer und erwartete Teilnehmerzahl der
Veranstaltung sowie einer daraus resultierenden Gefährdungsanalyse erstellt.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 7 Tage lang
gültig.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots
(Auftragsbestätigung) durch den Auftraggeber zustande. Eine Annahme per E-Mail
ist ausreichend.
(4) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Auftraggeber gemachten
Angaben (z.B. zur erwarteten Personenzahl oder zum Gefahrenpotenzial) erheblich
von der Realität abweichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Leistungsumfang
und die Vergütung entsprechend anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten,
wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt eine dem Charakter und Umfang der Veranstaltung
angemessene sanitätsdienstliche Absicherung. Der konkrete Leistungsumfang
(Anzahl und Qualifikation des Personals, Art und Anzahl der Fahrzeuge, benötigtes
Material) wird im Angebot verbindlich festgelegt.
(2) Die Leistung umfasst insbesondere: a) Die Bereitstellung von qualifiziertem
Sanitätspersonal (z.B. Sanitätshelfer, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter) und dem
notwendigen medizinischen Material. b) Die Einrichtung und den Betrieb einer oder

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mehrerer Sanitätsstationen / Unfallhilfsstellen. c) Die medizinische Erstversorgung
von verletzten oder erkrankten Teilnehmern, Besuchern und Mitarbeitern der
Veranstaltung. d) Die ordnungsgemäße Dokumentation der Hilfeleistungen. e) Die
bei Bedarf erfolgende Anforderung und Koordination mit dem öffentlichen
Rettungsdienst.
(3) Die Leistung des Auftragnehmers entbindet den Auftraggeber nicht von seinen
gesetzlichen Pflichten als Veranstalter, insbesondere nicht von seinen
Verkehrssicherungspflichten. Der Sanitätsdienst übernimmt keine Aufgaben der
allgemeinen Ordnung oder Sicherheit.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Planung und
sichere Durchführung des Sanitätsdienstes relevanten Informationen vollständig und
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Personal des Auftragnehmers für die Dauer der
Veranstaltung unentgeltlich einen geeigneten Raum bzw. eine Fläche für die
Sanitätsstation zur Verfügung. Diese muss wettergeschützt, beleuchtet, beheizbar
und für Patienten gut zugänglich sein. Eventuell benötigte Strom- und
Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber bereitzustellen.
(3) Der Auftraggeber hat für die freie und ungehinderte Zufahrt von
Einsatzfahrzeugen zum Veranstaltungsgelände und zu allen relevanten Bereichen
Sorge zu tragen. Notwendige Park- und Stellflächen für Einsatzfahrzeuge sind
kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
(4) Dem Einsatzpersonal des Auftragnehmers ist zur Erfüllung seiner Aufgaben freier
Zugang zu allen Bereichen des Veranstaltungsgeländes zu gewähren.
(5) Bei einer Einsatzdauer von mehr als 3 Stunden stellt der Auftraggeber dem
eingesetzten Personal eine angemessene Verpflegung (Speisen und Getränke)
unentgeltlich zur Verfügung.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Pauschalpreis oder
Stundensätzen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die gesetzliche Umsatzsteuer
hinzuzurechnen.
(2) Im Preis inbegriffen ist der Verbrauch von Standard-Verbands- und
Hilfsmaterialien. Ein außergewöhnlich hoher Materialverbrauch kann gesondert in
Rechnung gestellt werden.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von
bis zu 80% der Auftragssumme nach Vertragsschluss zu verlangen.
(4) Die Abschlussrechnung ist nach Erhalt ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zur
Zahlung fällig.

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§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen (stornieren).
(2) Im Falle einer Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale
Stornierungsgebühr zu verlangen, da mit der Personal- und Materialplanung
Vorlaufkosten entstehen: bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der
vereinbarten Vergütung.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden) haftet der
Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
(1) Sämtliches Personal des Auftragnehmers unterliegt der gesetzlichen
Schweigepflicht.
(2) Personenbezogene Daten von Patienten werden ausschließlich zum Zweck der
medizinischen Dokumentation und gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des
BDSG verarbeitet. Eine Weitergabe von Patientendaten an den Auftraggeber oder
Dritte ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Pflicht dazu besteht oder der
Patient eingewilligt hat. Dem Auftraggeber kann nach Ende der Veranstaltung auf
Wunsch ein anonymisierter statistischer Bericht über die Einsatztätigkeit vorgelegt
werden.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).