Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
für Ausbildungskurse
der Ambulanz Freitag GmbH, Am Bahnhofsplatz 5, 67459 Böhl-Iggelheim (DE)
Stand: 04. Januar 2024, gültig bis auf Weiteres
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die
Teilnahme an offenen Kursen, Inhouse-Schulungen und Trainings (nachfolgend
„Kurse“), die zwischen der Ambulanz Freitag GmbH (nachfolgend „Veranstalter“)
und dem Vertragspartner (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Auftraggeber“)
geschlossen werden.
(2) Das Kursangebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an
Unternehmer (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Teilnehmers oder
Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer
Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Kurse auf der Webseite des Veranstalters oder in anderen
Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche
Aufforderung zur Anmeldung.
(2) Die Anmeldung zu einem Kurs kann über die Webseite, per E-Mail oder schriftlich
erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers zum Abschluss eines
Vertrages dar. Bei Firmenanmeldungen (Inhouse-Schulungen) stellt die Annahme
eines Angebots des Veranstalters durch den Auftraggeber das verbindliche Angebot
dar.
(3) Der Vertrag kommt erst durch den Versand einer schriftlichen
Anmeldebestätigung durch den Veranstalter (in der Regel per E-Mail) zustande. Da
die Teilnehmerzahl für die Kurse begrenzt ist, werden die Plätze in der Reihenfolge
des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
§ 3 Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgewiesenen Kursgebühren.
Sofern nicht anders angegeben, sind die Kurse gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von
der Umsatzsteuer befreit.
(2) Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis 7 Werktage
vor Kursbeginn ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes
Zahlungsziel vermerkt ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
für Ausbildungskurse
(3) Abrechnung mit Kostenträgern (z.B. Berufsgenossenschaften,
Unfallkassen): a) Ist eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger vorgesehen,
ist der Teilnehmer verpflichtet, zum Kursbeginn das vollständig, korrekt und leserlich
ausgefüllte Original-Abrechnungsformular vorzulegen. b) Liegt dieses Formular zum
Kursbeginn nicht oder fehlerhaft ausgefüllt vor, wird die Kursgebühr dem Teilnehmer
bzw. dem entsendenden Unternehmen direkt in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer
wird dann als Selbstzahler behandelt.
(4) Bei Inhouse-Schulungen erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber nach
Durchführung des Kurses.
§ 4 Rücktritt, Stornierung und Umbuchung
(1) Durch den Teilnehmer/Auftraggeber: a) Ein Rücktritt vom Vertrag muss in
Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. b) Bei einem Rücktritt werden folgende
Stornierungsgebühren fällig: weniger als 15 Werktage vor Kursbeginn oder bei
Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr. c) Für Inhouse-Schulungen gelten
abweichend folgende Fristen: bis zu 20 Werktage vor Kursbeginn ist die Stornierung
kostenfrei, danach werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. d) Dem
Teilnehmer/Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. e) Die Benennung eines
geeigneten Ersatzteilnehmers ist nach Absprache bis drei Werktage vor Kursbeginn
kostenfrei möglich.
(2) Durch den Veranstalter: a) Der Veranstalter ist berechtigt, einen Kurs aus
wichtigem Grund abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere das Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen, der kurzfristige Ausfall des Dozenten
(z.B. durch Krankheit) oder höhere Gewalt. b) Im Falle einer Absage werden die
Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits entrichtete Kursgebühren werden
vollumfänglich erstattet. c) Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von
Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt
seitens des Veranstalters Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 5 Durchführung und Teilnahmebescheinigung
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den ursprünglich vorgesehenen
Dozenten bei Bedarf durch einen anderen, gleich qualifizierten Dozenten zu ersetzen
sowie den Veranstaltungsort innerhalb einer zumutbaren Distanz zu verlegen.
(2) Für den Erhalt einer offiziellen Teilnahmebescheinigung (z.B. für betriebliche
Ersthelfer, Führerschein) ist die lückenlose Anwesenheit während der gesamten
Kursdauer sowie die aktive Teilnahme an den praktischen Übungen zwingend
erforderlich.
(3) Teilnehmer, die erheblich zu spät erscheinen, den Kurs vorzeitig verlassen oder
sich nicht an den praktischen Übungen beteiligen, haben keinen Anspruch auf die
Ausstellung einer Bescheinigung. Die Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr bleibt
davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
für Ausbildungskurse
§ 6 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden) haftet der
Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Teilnahme an den praktischen Übungen erfolgt auf eigenes Risiko. Die
Teilnehmer sind verpflichtet, den Kursleiter vor Beginn der Übungen über eventuelle
gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen zu informieren, die für die
Durchführung der Übungen relevant sein könnten.
§ 7 Urheberrecht
Alle im Rahmen der Kurse ausgehändigten Arbeitsunterlagen, Präsentationen und
Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche
schriftliche Genehmigung des Veranstalters vervielfältigt, verbreitet oder für andere
Zwecke als die persönliche Weiterbildung genutzt werden.
§ 8 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer zum
Zweck der Vertragsdurchführung, Organisation, Abrechnung und Zertifikatserstellung
unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO, BDSG).
Details hierzu sind der separaten Datenschutzerklärung des Veranstalters zu
entnehmen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des
Veranstalters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).