Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel dann, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde.

Bei stationären Behandlungen ist eine Kostenübernahme häufiger vorgesehen. Bei ambulanten Behandlungen gilt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen oder in geregelten Ausnahmefällen. Dazu gehören insbesondere bestimmte wiederkehrende Therapien oder Fälle mit erheblicher Mobilitätseinschränkung. Maßgeblich sind dabei § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. > weitere Informationen zur Kostenübernahme